Passiv-Mitgliedschaft

Passiv-Mitglieder praktizieren zum Zeitpunkt des Mitgliedschaftsantrages nicht oder im Falle der Pensionierung nicht mehr. 

 

Über die Aufnahme entscheidet der Vorstand.


Bedingungen

Die aktuellen Anforderungen findest Du unten. Folgende Dokumente sind dabei wichtig für eine Aufnahme in diesen Mitgliederstatus, wir bitten Dich diese sorgfältig zu lesen und den Antrag auszufüllen:

Berechtigungen

Die Passiv-Mitgliedschaft im SVANAH berechtigt Sie:

  • Die Dienste und Unterstützung des Verbandes zu beanspruchen
  • An der Mitgliederversammlung teilzunehmen

Pflichten

  • Passivmitgliedern ist es untersagt, den Verbandsnamen in Zusammenhang mit Werbung oder ihrer Tätigkeit zu verwenden, ohne dafür die ausdrückliche Genehmigung des Verban- des eingeholt zu haben.
  • Passivmitglieder verpflichten sich, dem Ansehen und den Interessen des Verbandes nicht zu schaden.

Leistungen

Jeder Gönner erhält:

  • Das Verbandmagazin SVANAH-INFO, 2x jährlich
  • Vergünstigungen an SVANAH-Veranstaltungen